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Spaß an Pferd und Reiten

Merkblatt für den Umgang mit Pferden in Ausnahmesituationen für Rettungsdienste, Feuerwehren u.a. Einsatzkräfte:
Was ist im Notfall alles zu beachten?

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Merkblatt für den Umgang mit Pferden in Ausnahmesituationen für Rettungsdienste, Feuerwehren u.a. Einsatzkräfte

Copyright beim Verfasser: Univ.Lektor VetR. Mag. Dr. med. vet. Reinhard Kaun Fachtierarzt für Pferde
Ausbildungszentrum für Notfall- und Katastrophenmanagement bei Pferden sowie für Pferde- und Hundesanitäter
Fachtierärztliches Ambulatorium für Pferde PRO EQUO Postanschrift: A 4813 Altmünster, Kalvarienbergweg 40

Website www.pferd.co.at E-Mail: tierarztdr.kaun@aon.at

  • Für den Einsatz nach Maßgabe des Notrufes und der Alarmierung mental vorbereiten: Einzelreiter, Reitergruppe, Gespann, verunglücktes Pferd auf Koppel, im Stall, in Jauchegrube, im Gelände. Verletzte Personen, verletzte Pferde, KFZ - Beteiligung, Fliessverkehr > Gemeinde-, Bundesstrasse oder Autobahn; Sichern der Unfallstelle, Publikum, Sonderrettungsmittel, spezielles Zubehör ( Halfter, Stricke, Führleinen).
  • Mit-Alarmierung: Tierarzt, Pferdesanitäter, Pferdetransporter, TKV
  • Eigenkompetenz bei Bergung und Sicherung von Pferden überdenken
  • Pferde stellen nicht nur einen materiellen, sondern auch einen ideellen Wert dar ( Klageprävention). Empathischer Umgang mit Pferden.
  • Jeder Umgang mit Pferden soll von Ruhe und Sicherheit geprägt sein; Unnötiger Lärm und Geschrei soll vermieden werden.
  • Sonderzeichen ( Blaulicht, Folgetonhorn) bereits vor der Einsatzstelle abschalten !!
  • Am Einsatzort vor der Bergung/ Versorgung von Pferden an Fremdgefahren denken: Eisenbahn, Modellflieger, Drachenflieger usw.
  • Bei jedem Notfalleinsatz mit Pferden die toten Winkel im Gesichtsfeld der Pferde berücksichtigen.
  • Annäherung an ein Pferd von hinten ist gefährlich: Pferd ansprechen und von der Seite annähern.
  • Besondere Gefahr: Pferdegruppen ( Gesichtsfeld, soziale Rangordnung)
  • Vor dem Ausbringen aus brennenden Ställen müssen die Drehleuchten abgestellt werden!!
  • Bevor Pferde aus der Gefahrenzone geführt werden, müssen sie mit Halfter und Strick gesichert sein.
  • Alle Manipulationen ( Aufhalftern, Anlegen von Führstricken, Zudecken) sollen an der linken Seite des Pferdes erfolgen, weil Pferde dies so gewöhnt sind.
  • Pferde können nach vorne und nach hinten bis zu 2 m ausschlagen.
  • Pferde sind Fluchttiere und neigen zu Panikreaktionen. Beim gesicherten Wegführen aus der roten Zone soll man aber diesen Vorwärtsdrang nützen.
  • Schauen Sie dem Pferd beim Führen nicht in die Augen und gehen Sie auf der Höhe der linken Schulter des Pferdes entschlossen vorwärts.
  • Das Aufstreuen einer „Strohgasse“ erleichtert das Führen von Pferden bei Nacht oder in ungewohnter Umgebung.
  • Im Falle eines Ausbringens von Pferden wegen Stallbrandes müssen diese in sicherem Abstand gut verwahrt werden ( Reithalle, Koppel mit Aufsicht, Anbinden), denn ungesicherte Pferde laufen in den brennenden Stall zurück!!
  • Liegende Pferde müssen zu allererst durch Niederhalten und Überstrecken des Kopfes gesichert werden, bevor die Bergung/ Versorgung begonnen werden kann.
  • Liegende Pferde brauchen zum Aufstehen eine freie Bahn von 8 bis 10m
  • vor sich und diese soll seitlich ( Trassierband) begrenzt sein. Vor dem Auftreiben muss das Pferd mit Halfter und Longe (Retter sollen Handschuhe tragen !!) gesichert werden.
  • Für Springpferde ist der Mittelstreifen der Autobahn kein Hindernis.
  • Bei liegenden Pferden ist im Umkreis von 3 m im Bereich der Vorder- und Hinterextremitäten besondere Vorsicht geboten. Dort liegende oder arbeitende ( NA, NFS) Personen müssen mit Strohballen, Polstern, Matten oder Kleidungsstücken geschützt werden.
  • Liegt eine verletzte Person unter einem Pferd, so ist zu ihrem Schutz zuerst für die Sicherung des Pferdes durch Niederhalten des Kopfes in gestreckter Kopf-Hals-Haltungzu sorgen, dann erst kann der Verletzte versorgt werden, wobei auf den Bewegungsradius der Extremitäten des Pferdes zu achten ist ( siehe oben!)
  • Ist bei einem liegenden Pferd der Bewusstseinszustand unklar, sollte vor der Bergung / Erstversorgung verletzter Personen unter dem Pferde eine Narkose des Pferdes eingeleitet werden.
  • Bergung von Pferden, die eingeklemmt sind oder am Boden liegen, sollte bei Fliessverkehr unterbleiben; totale Straßensperre ist die einzige Vorbeugung vor Sekundärunfällen durch plötzlich aufspringende Pferde.
  • Entfernen Sie nie einzelne Pferde aus einer Pferdegruppe.
  • Bei Unfällen von Reitergruppen sollen die Pferde einzeln und sicher (am besten durch Personen) verwahrt werden. Einander fremde Pferde können in der Gruppe zur Sekundärgefahr werden.
  • Zum großräumigen Sichern einer Pferdegruppe sind Seile, Absperrbänder und natürliche Hindernisse ( Hecken, Zäune, Bäche) geeignet.
  • Schockierte Pferde reagieren irrational und sind gefährlich.
  • Es dürfen nur einzeln gesicherte Pferde ( zur Beruhigung) gefüttert werden, in der Gruppe ist dies gefährlich.
  • Warnhinweis: Strohkranz bei der Boxentüre > das Pferd beißt !
  • Warnhinweis: rotes Band im Schweif > das Pferd schlägt !
  • Beim Bergen von Pferden nach oben aus Gruben, Kanälen oder anderen engen Örtlichkeiten sind Sedierung des Pferdes, Anlegen eines Bergenetzes und Bergung mit Kran unerlässlich. Frontlader sind auf Grund des Hebewinkels ungeeignet.
  • Bedenken Sie bei der Rettung eines Pferdes den Schutz vor schweren Bergeverletzungen vor allem am Kopf und den Beinen.
  • Verunglücken Pferde in umgestürzten Anhängern oder LKWs, sollte auf ein Ausladen vor dem Aufstellen des Fahrzeuges möglichst verzichtet werden. Der Plastikaufbau von Anhängern ist direkten Belastungen nicht gewachsen.
  • Vor dem Entladen der Pferde nach Hänger- /LKW- Unfällen muss das Notfallmanagement bedacht werden: Tierarzt, Pferdesanitäter, Absicherung vor Flucht, Verwahrungs- und Transportmöglichkeit usw.
  • Jedes verunglückte Pferd benötigt – unabhängig von sichtbaren Verletzungen - in der Regel eine Schockvorbeugung – bzw. Versorgung.
  • Vor, während und unmittelbar nach einer Bergung sollte den Pferd weder Futter noch Wasser angeboten werden.
  • Vermeiden Sie eine Unterkühlung eines verunglückten Pferdes.
  • Schwere Verletzung oder Tod eines Pferdes bewirkt beim Besitzer und anwesenden Pferdeleuten eine akute psychotraumatische Stressreaktion: das Österreichische Rote Kreuz kann hier an der Unfallstelle mit dem Kriseninterventionsteam ( KIT) > RLS helfen!
  • Stand 25.1.2004 Dr.R.K.

     

     

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